§ Gesellschaftsrecht


Zur wirtschaftsrechtlichen Beratung gehören umfassende Kenntnisse des Gesellschaftsrechts.

Eindeutige Regelungen in Gesellschaftsverträgen werden nicht nur vom Finanzamt gefordert (Stichwort "Verträge unter nahen Angehörigen"), sondern sind auch bei einer Auseinandersetzung der Gesellschafter - an die bei Beginn der Gesellschaft keiner denkt - notwendig.

Ob Sie nun einen neuen Gesellschaftsvertrag benötigen, sich mit Ihrem weiteren Gesellschafter auseinandersetzen müssen, oder aber eine Gesellschaft liquidieren wollen, so kann ich Sie aufgrund meiner Erfahrungen in diesen Bereichen beraten und die erforderlichen Schriftsätze oder Verträge erstellen.

Planen Sie eine inoffizielle Gesellschaftsbeteiligung in der Form einer stillen Gesellschaft, einer Treuhandvereinbarung und/ oder eines atypischen Darlehens so verfüge ich in diesen Bereichen ebenfalls über umfassende Kenntnisse und kann die notwendigen Vereinbarungen erstellen.

Wollen Sie ein Unternehmen erwerben oder veräußern, so ist zwischen einem Share-Deal und einem Asset-Deal zu unterscheiden (in deutsch bedeutet dies, ob der Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder aber der wesentlichen Gegenstände eines Unternehmens geplant ist), soll der Kaufpreis in Raten als dauernde Last oder als Rente gezahlt werden, wie steht es mit den Sicherheiten für eine solche Ratenzahlung; oder soll hier das Unternehmen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übergeben werden es gibt auf jeden Fall viele Punkte mit meiner fachkundigen Beratung zu klären, bevor der Vertrag abgeschlossen werden kann.

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