§ Sozialrecht


Haben Sie schon einmal gedacht, dass die letzte Ablehnung der Krankenkasse hinsichtlich einer von Ihnen beantragten Leistung nicht richtig sein kann?

Vielfach haben Sie recht, denn Sie haben Rechte.

Viele Krankenkassen verzichten widerrechtlich darauf eine Rechtsmittelbelehrung an ihre ablehnenden Bescheide anzufügen, damit Sie nicht auf den Gedanken kommen, rechtlich gegen diese Ablehnung vorzugehen. Teilweise haben wir es schon erlebt, dass die Mitarbeiter der Krankenkassen sowohl die behandelnden Ärzte, die Sanitätshäuser und ihre Versicherten unter Druck setzen, damit diese auf die beantragte Leistung verzichten.

Das Sozialrecht gibt aber den Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung umfassende Rechte.

Ich habe schon viele Verfahren gegen die Krankenkassen gewinnen können. Hierbei ist leider festzustellen, dass die Sachbearbeiter der Krankenkassen und auch der medizinische Dienst leider nicht über die Fachkunde verfügen, die sie eigentlich haben sollten (selbstverständlich gibt es positive Ausnahmen).

Meine Kanzlei hat sich insbesondere auf die Hilfsmittelgewährung spezialisiert. Gerade neue Hilfsmittel werden vielfach unbegründet pauschal abgelehnt.

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