§ Insolvenzrecht
Ein Insolvenzverfahren ist im Regelfall für alle Beteiligten eine Wertevernichtung.
Normalerweise verlieren alle Beteiligten.
Vielfach ist aber ein Insolvenzverfahren gar nicht notwendig und kann vermieden werden.
Meine Beratung erstreckt sich darauf, Konzepte zu entwickeln, wie die Werte erhalten bleiben können bzw. bei Unvermeidbarkeit eines Insolvenzverfahrens darauf, wie der Insolvenzschuldner eine neue Existenz aufbauen kann und möglichst schadlos das Insolvenzverfahren übersteht (insbes. dann strafrechtlich).
Diese Beratung bildet einen wesentlichen Schwerpunkt meiner Tätigkeit, in dem ich bereits viele erfolgreiche Konzepte entwickeln und durchführen konnte.
Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten den Kopf in den Sand zu stecken ist das Schlimmste, was man in dieser Situation machen kann.
Je früher Sie eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, desto größer sind die Möglichkeiten eine Lösung zu entwickeln.
Hierbei greife ich auf ein Kooperationsnetz aus Unternehmensberater und Steuerberater zurück.